Kodierung der Unregelmäßigkeiten beim Versand
(Artikel 7 und 8 des Dekrets des Generaldirektors der Finanzen vom 4. August 2015)
Das SIGIT nimmt bezüglich der von den Prozessparteien gesendeten Akte und Dokumente Folgendes vor:
- die Antiviren-Kontrolle der gesendeten Dateien
- die Überprüfung der Größe der gesendeten Dateien;
- die Überprüfung der Gültigkeit der den gesendeten Dateien angefügten Unterschrift;
- die Überprüfung der Integrität der unterschriebenen Dateien;
- die Kontrolle des Formats der gesendeten Dateien.
Die aktualisierte Auflistung der Kodierungen und der entsprechenden Beschreibungen, betreffend mögliche Unregelmäßigkeiten, die während des Versands festgestellt werden, ist folgende:
Kodierungen |
Beschreibungen |
---|---|
S1 | Dokument ungültig. |
S2 | Unterschrift nicht intakt. |
S3 | Zertifizierung nicht zuverlässig. |
S4 | Zertifizierung aufgeschoben. |
S5 | Zertifizierung widerrufen. |
S6 | Zertifizierung noch nicht gültig. |
S7 | Certification Authority noch nicht gültig. |
S8 | Certification Authority verfallen. |
S9 | Certification Authority nicht zuverlässig. |
S10 | Der Absender ist nicht Unterzeichner der Dokumente. |
S11 | Zertifizierung der Unterschrift verfallen. |
V1 | Dokument enthält Virus. |
F1 | Format nicht konform im Verfahrensakt. |
F2 | Format nicht konform in der Anlage. |